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Aktuelles

Richtlinie zur Aufbereitung von PKW-Leichtmetallrädern

Eintrag vom 11. Juni 2024

Definition der Aufbereitung von Leichtmetallrädern

Unter einer Aufbereitung ist grundsätzlich die fachgerechte technische Wiederherstellung des Rades hinsichtlich optischer Defekte (auch Korrosionsangriffe an glanzgedrehten Rädern) durch Polieren, örtliches Anschleifen, Verrunden von Kerben, ggf. Grundieren, lacktechnisches Füllen und Lackieren zu verstehen.

Technische Einschränkungen

Bei einer Felgenhornbreite unter 11 mm (schmales Felgenhorn „Form J-N“) darf eine Restwandstärke von 10 mm nicht unterschritten werden. Ein maschinelles Bearbeiten (ausgenommen örtliches Anschleifen), z. B. bei glanzgedrehten Rädern, ist aufgrund der Wandstärkenreduzierung nicht zulässig. Eine max. Einwirktemperatur von 100 °C darf bei Lackierarbeiten nicht überschritten werden. Pulverbeschichtungen mit höheren Temperaturen sind nicht zulässig. Aufgrund des Wärmeeintrages und/oder der Benetzung mit Lacken wird empfohlen, vorhandene Ventile nach den Lackierarbeiten zu ersetzen.

Kennzeichnung der aufbereiteten Räder

Das aufbereitende Unternehmen hat die Räder nach erfolgter Aufbereitung durch einen geeigneten Folienaufkleber (siehe Merkblatt des Kraftfahrt-Bundesamts für Prüfanforderungen für Schilder, Klebeschilder und aufgedruckte Kennzeichnungen nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)) oder andere nicht kerbwirkende Verfahren an der Radinnenseite unverlierbar zu kennzeichnen (Mindestumfang der Kennzeichnung: Firmenname und Anschrift).

Hinweis

Durch die max. Einwirktemperatur von 100 °C ist ein Pulverbeschichten von PKW-Felgen nicht mehr zulässig!